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Volk befindet über Komplementärmedizin
Initiativkomitee zieht Vorlage zurück
Die Befürworter der Komplementärmedizin haben in den eidgenössischen Räten doch noch Gehör erhalten: Nach dem Ständerat unterstützt auch der Nationalrat einen direkten Gegenvorschlag zu ihrer Volksinitiative. Diese wird nun zurückgezogen.
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Beide Kammern und auch der Bundesrat hatten die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» abgelehnt.
Der Nationalrat schwenkte nun mit 95 zu 60 Stimmen auf den Gegenvorschlag des Ständerates ein. Demnach hätten Bund und Kantone für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin zu sorgen.
Das im Initiativtext enthaltene Adverb «umfassend», das bei mehreren Fraktionen Befürchtungen vor ausufernden Begehrlichkeiten geweckt hatte, fehlt im Gegenvorschlag. Das letzte Wort haben nun Volk und Stände.
Der Bundesrat müsse nun den Termin für die Abstimmung festlegen, schrieben die zufriedenen Initianten.
Die SVP und ein Teil der FDP mochten sich nicht mit dem Gegenvorschlag anfreunden. Aus Sicht der SVP sei es unschön, das Wort Komplementärmedizin in die Verfassung zu schreiben, kritisierte ihr Sprecher Jürg Stahl (ZH). Für die SVP, einen Teil der FDP-Fraktion und auch für die CVP/EVP/glp-Fraktion wäre die Umsetzung des Anliegens auf Gesetzesstufe die bessere Lösung gewesen.
Die SP dagegen vertrat die Ansicht, das Miteinander von Schul- und Komplementärmedizin entspreche einem Wunsch der Bevölkerung. Jean-François Steiert (SP/FR) erklärte, komplementärmedizinische Therapien seien wirksam und kosteten weniger als schulmedizinische Behandlungen.
Der Bundesrat hatte empfohlen, den Gegenvorschlag abzulehnen. Politisch sei es nicht akzeptabel, aus taktischen Gründen mit einem direkten Gegenvorschlag den Initianten entgegenzugehen, sagte Innenminister Pascal Couchepin. Der Bundesrat halte es für ehrlicher, die Volksinitiative an die Urne zu bringen.
Die vom Bundesrat und den Räten abgelehnte Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» fordert faktisch eine Gleichstellung von Schul- und Komplementärmedizin.
Das Initiativkomitee erinnerte an seine Forderungen: Fünf 2005 aus der Grundversicherung gestrichene Disziplinen (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie) sollten wieder in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen werden.
Weiter sollen nicht-ärztliche Therapeuten nationale Diplome erwerben können, und «der bewährte Heilmittelschatz» soll gewahrt werden.
Ärztliche Komplementärmedizin muss nach Ansicht des Komitees in Forschung und Lehre integriert werden - Lehrstühle für Komplementärmedizin gibt es in Zürich und in Bern.
In einer Vernehmlassung der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit befürworteten 14 der 26 Kantone den direkten Gegenvorschlag.
(sda/horm)
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