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Pro und Kontra zur Komplementärmedizin

Mittwoch, 22. April 2009, 10:45 Uhr, Aktualisiert 02.05.2009, 18:05 Uhr

«Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.» Am 17. Mai entscheiden die Stimmberechtigten, ob dieser Satz in die Verfassung geschrieben wird. Dagegen hat sich bisher nur wenig Opposition formiert.

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Abstimmungs-Arena zur Komplementär-Medizin

Gross war die Aufregung, als Gesundheitsminister Pascal Couchepin am 1. Juli 2005 fünf alternative Behandlungsmethoden nach sechsjähriger Testphase wieder aus der Liste der kassenpflichtigen Leistungen strich. Bereits Monate vorher war vorsorglich die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» lanciert worden.

Um Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie, Neuraltherapie und traditionelle chinesische Medizin in der Grundversicherung zu halten, verlangte die Initiative eine «umfassende» Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Anvisiert wurde ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Komplementär- und Schulmedizin.

Bundesrat und Parlament schreckten vor einer «umfassenden» Berücksichtigung der Komplementärmedizin zurück. Sie befürchteten vorab, die allzu offene Verfassungsbestimmung könnte sich als Fass ohne Boden erweisen und zu enormen Kostensteigerungen in der obligatorischen Krankenversicherung führen.

Gleichzeitig stiess das Anliegen der Initiative in den Räten auf viel Sympathie. Gegen den Willen des Bundesrates resultierte daraus ein Gegenvorschlag, der auf das Wort «umfassend» verzichtet. Die Initianten gaben sich damit zufrieden und zogen ihr Begehren zugunsten der Abstimmungsvorlage vom 17. Mai zurück.

Allgemein wird mit einer klaren Zustimmung von Volk und Ständen gerechnet. Daran ändert nichts, dass der Bundesrat die Vorlage für unnötig hält und nur aus gesetzlich verordneter Loyalität mit dem Parlament dahinter steht. Selbst jene, die der Komplementärmedizin bestenfalls einen Placebo-Effekt zutrauen, wehren sich nicht.

Entsprechend zuversichtlich ist das breit abgestützte Pro-Komitee. Die engagierten Befürworter der Vorlage erwarten auch weit mehr, als der Bundesrat zu versprechen bereit ist. Sie sind insbesondere fest überzeugt, dass die fünf erwähnten Therapien nach einem Ja des Souveräns wieder von den Kassen bezahlt werden müssen.

Der Bundesrat sieht das anders, denn seiner Ansicht nach sind die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach wie vor nicht erfüllt. Die Fachärzte hoffen nun auf politischen Druck. Sie wollen sofort eine neue Beurteilung verlangen, die sich nicht nur auf die schulmedizinische Optik stützt.

Ein Kostenschub in der Grundversicherung sei nicht zu befürchten, hält das Pro-Komitee fest. In vielen Fällen sei die Komplementärmedizin schliesslich günstiger. Die fünf Methoden hätten jährlich nur 25 Millionen Franken gekostet. Ihretwegen strichen die Zusatzversicherungen nun aber 250 Millionen mehr an Prämien ein.

Dagegen warnt gerade das Nein-Komitee bei einem Ja vor erheblichen Kostenfolgen. Die heute von der Zusatzversicherung gedeckten Leistungen der Komplementärmedizin machten allein 200 bis 250 Millionen Franken jährlich aus. Das sei aber noch nicht alles, führt das Nein-Komitee aus.

Die Prämien- und Steuerzahler würden um rund eine halbe Milliarde belastet, wenn die bisher von den Patienten selber berappten Kosten, die verstärkte Inanspruchnahme der Komplementärmedizin und die neuen Aufgaben für Bund und Kantone mitberücksichtigt würden.

Die Befürworter sehen das Hauptziel der neuen Verfassungsbestimmung in der engeren Zusammenarbeit und gegenseitigen Ergänzung der Komplementär- und der Schulmedizin. Für die nichtärztlichen Therapeuten, die über die Zusatzversicherung abrechnen, sollen deshalb nationale Diplome geschaffen werden.

Alle angehenden Ärztinnen und Ärzte müssten auch die Methoden der Komplementärmedizin kennen lernen, fordert das Komitee. Dafür brauche es elf Professuren in der Schweiz. Swissmedic schliesslich dürfe Heilmittel der Komplementärmedizin nicht länger mit überstrengen Vorgaben und hohen Gebühren behindern.

Zurzeit sind in der Schweiz gegen 200 komplementärmedizinische Methoden bekannt. Praktiziert werden sie von gut 20'000 Therapeuten und etwa 3000 Ärzten.

Mit wenigen Ausnahmen - namentlich der ärztlichen Akupunktur und gewissen Arzneimitteln - bezahlen die Krankenkassen die Komplementärmedizin nicht. Wer die Kosten nicht selber berappen will, braucht eine Zusatzversicherung.

(sda/schj)