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«Nein» zu alternativen Heilmethoden
Gegnerkomitee zur Komplementärmedizin
Die Annahme des Verfassungsartikels über die Komplementärmedizin bringen Mehrkosten von einer halben Milliarde Franken im Jahr. Bürgerliche Gesundheitspolitiker warnen davor und setzen sich für ein Nein in der Volksabstimmung vom 17. Mai ein.
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Ein überparteiliches Komitee gegen die populäre Vorlage «Zukunft mit Komplementärmedizin» hat sich nicht gebildet. In Bern traten ein SVP-Nationalrat, eine CVP-Nationalrätin und ein FDP-Ständerat im Alleingang vor die Medien, um der breiten Pro-Kampagne die Stirn zu bieten.
Der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi wies auf die «massiven Kostenfolgen» nach einem Ja hin. Die heute von der Zusatzversicherung gedeckten Leistungen der Komplementärmedizin machten allein 200 bis 250 Millionen Franken jährlich aus.
Die Prämien- und Steuerzahler werden laut Bortoluzzi um rund eine halbe Milliarde belastet, wenn auch die bisher von den Patienten selber berappten Kosten, die verstärkte Inanspruchnahme der Komplementärmedizin und die neuen Aufgaben für Bund und Kantone mitberücksichtigt werden.
Für eine gute Gesundheitsversorgung der Bevölkerung brauche es keinen Ausbau der Grundversicherung, sagte Bortoluzzi. Es seien gerade die vielen «kleinen Ausbauschritte» gewesen, die zur Aufblähung des Systems und zur Explosion der Kosten beigetragen hätten.
Die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel wandte sich gegen die Illusion, die soziale Krankenversicherung könne als «Selbstbedienungsladen zu all-inclusive-Bedingungen bei 90 Prozent Discount» jede Behandlung bezahlen. Komplementärmedizinische Leistungen hätten allenfalls in einem Managed-Care-Modell Platz.
Für den Zürcher FDP-Ständerat und Präventivmediziner Felix Gutzwiller ist entscheidend, dass eine Therapie die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit erfüllt. Was diesen Anforderungen nicht genüge, gehöre weiterhin in die Zusatzversicherung.
Als problematisch erachtet Gutzwiller auch die Forderung nach der Anerkennung von Diplomen für nichtärztliche Therapeuten. «Wer definiert beispielsweise, was eine adäquate Ayurveda-Ausbildung ist?» Wenn ein Berufsbild einmal anerkannt sei, folge der Ruf nach der Aufnahme der Leistungen in die Grundversicherung auf dem Fuss.
(sda/godc)
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