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Couchepins laues Ja zur Komplementärmedizin
Keine Garantie für Übernahme durch Krankenkassen
Bundesrat Pascal Couchepin wird ohne grosse Überzeugung für den Verfassungsartikel «Zukunft mit Komplementärmedizin» stimmen. Er überlässt es zudem ganz dem Parlament, was es aus einem Ja am 17. Mai machen will.
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Vor den Medien machte der Gesundheitsminister keinen Hehl daraus, dass er den Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» für unnötig erachtet. Pflichtgemäss vertrat er aber die Ja-Parole des Bundesrates, der dem Parlament nicht widersprechen darf.
Laut Couchepin ist keineswegs garantiert, dass die 2005 aus der Grundversicherung gestrichenen fünf Methoden nach einem Ja zum Verfassungsartikel wieder kassenpflichtig werden. Wenn die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mehr gelten sollten, müsste das Gesetz geändert werden.
Bedenken hat der Gesundheitsminister wegen der Mehrkosten, die eine stärkere Berücksichtigung der Komplementärmedizin bringen könnte. Die fünf provisorisch aufgenommenen Methoden hätten die Krankenversicherung 2004 zwar nur 25 Millionen Franken gekostet. Nun aber wendeten die Zusatzversicherungen über 200 Millionen für die Komplementärmedizin auf.
(sda/sidd)
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