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Breite Unterstützung für Komplementärmedizin

Freitag, 27. März 2009, 11:37 Uhr, Aktualisiert 07.04.2009, 18:56 Uhr

«Ja-Komitee» macht mobil für günstige Heilmethoden

Komplementärmedizin soll als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin in der Verfassung verankert werden. Dies forderte das Ja-Komitee «Zukunft mit Komplementärmedizin» gut 50 Tage vor der Volksabstimmung in Bern.

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«Zukunft mit Komplementärmedizin»

Damit könnten auch Kosten gespart werden, sagte Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP/BE). Mit dem direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» soll in der Verfassung verankert werden, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten komplementärmedizinische Methoden berücksichtigen müssen.

«Es geht uns nicht darum, Schul- gegen Komplementärmedizin auszuspielen», sagte der Solothurner FDP-Ständerat Rolf Büttiker. Beide hätten Stärken und Schwächen und durch ihre Kombination stiegen die Behandlungserfolge. Die Rahmenbedingungen dafür seien in den vergangenen Jahren durch Entscheide von Gesundheitsminister Pascal Couchepin, dem Bundesrat und Swissmedic laufend verschlechtert worden.

Um dies in Zukunft zu verhindern und die Rechtssicherheit zu erhöhen, brauche es einen Verfassungsartikel. Gleichzeitig müsse der Handlungsspielraum des Parlaments erhalten bleiben. Dies sei der Unterschied zur inzwischen zurückgezogenen Volksinitiative, die eine «umfassende» Berücksichtigung der Komplementärmedizin forderte.

Büttikers Ratskollegin Sommaruga sieht in der Vorlage auch Sparpotenzial fürs Gesundheitswesen. Teure schulmedizinische Behandlungen könnten wieder durch günstigere komplementärmedizinische ersetzt werden. Für nichtärztliche Therapeuten gebe es zudem keine Änderungen. Diese müssten weiterhin über die Zusatzversicherung abrechnen.

Kosten entstehen laut Sommaruga einzig in der Ausbildung von Ärzten, wo elf neue Professuren gefordert würden. Es sei aber erklärtes Ziel, dafür Drittmittel zu generieren. Sommaruga kritisierte, dass mit dem heutigen System besonders kranke und ältere Menschen, die keine Aufnahme in eine Zusatzversicherung fänden, von der Komplementärmedizin ausgeschlossen würden.

«Besonders gravierend ist die Situation für Kinder mit einem Geburtsgebrechen», fügte die Berner Sozialdemokratin an. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) habe am 1. November 2005 mitgeteilt, dass die Kosten der Komplementärmedizin in der Invalidenversicherung nicht mehr zu vergüten seien. «Obwohl bekannt ist, dass diese Methoden gerade im Bereich von schweren und chronischen Krankheiten besonders erfolgreich sind», wie Sommaruga sagte.

Angesichts der breiten Unterstützung für die Vorlage hofft Büttiker im Hinblick auf die Abstimmung vom kommenden 17. Mai, «dass noch ernsthafte Gegner auftauchen». Ansonsten könne mit niemandem die Klinge gekreuzt werden. Für Politiker sei es aber wenig attraktiv, gegen die im Volk beliebte Komplementärmedizin anzutreten. m Komitee machen 36 von 46 Ständeräten und rund 100 von 200 Nationalräten mit.

(sda/olsm)

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