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Kommt nun die MWST-Erhöhung?
Ständeratskommission berät IV-Zusatzfinanzierung
Nach dem Ja zur 5. IV-Revision kommt nun eine Erhöhung der MWST zugunsten der Sozialwerks im Parlament wieder aufs Tapet. Eine Zusatzfinanzierung für die marode IV sei unumgänglich, waren sich fast alle Beteiligten einig.
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Am Zug ist als nächstes die ständerätliche Sozialkommission (SGK), nachdem der Nationalrat in der Märzsession eine Zusatzfinanzierung verworfen hatte. Nach taktischem Hin und Her hatte die grosse Kammer eine Anhebung der MWST und die befristete Übertragung der IV-Schuldzinsen auf den Bund abgelehnt. Den Ausschlag gaben damals neben der grundsätzlich opponierenden SVP die FDP und die CVP, die die MWST-Erhöhung hatten befristen wollen.
Einiges spricht dafür, dass die SGK nun das Modell der grossen Kammer übernehmen und die MWST-Erhöhung befristen wird. Für diese Lösung sprachen sich die FDP und die CVP aus. Offen bleibt vorerst, ob die SP entgegen ihrer früheren Haltung auf diese Linie einschwenken wird.
Einzig die SVP scherte aus: Sie forderte umgehend eine 6. IV-Revision, um den Missbrauch zu bekämpfen. Ihre Forderungen wird sie am Montag an einer Medienkonferenz vorstellen.
Aus Sicht der Sozialdirektorenkonferenz der Kantone (SODK) ist bei einer Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) der Bund gefordert. Die Sanierung dürfe nicht auf Kosten der Kantone geschehen, sagte SODK-Präsidentin Kathrin Hilber.
Hilber vermutete, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eher eine Mehrheit findet als eine Erhöhung der Lohnabzüge. Auch die kantonalen Sozialdirektoren sind der Meinung, dass das Ja zur 5. IV-Revision die Wirtschaft verpflichtet, ihre Versprechen einzulösen und Behinderte in der Arbeitswelt zu behalten.
(sda/wenn)
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