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«Job trotz Handicap» schwierig, aber möglich
Psychisch Kranke besser integrieren
Die Eingliederung von psychisch behinderten Menschen ins Erwerbsleben ist schwierig, aber möglich. Zu diesem Schluss kamen Praktiker der Invalidenversicherung und Vertreter der Wirtschaft in Olten.
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Die heutige Gesetzgebung setze der Eingliederung aber Grenzen. Voraussetzung, damit handicapierte Menschen nicht aus der Arbeitswelt ausgeschlossen werden, sei eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden und Unternehmen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
Dennoch könne heute das Eingliederungspotenzial nicht ausgeschöpft werden, da das heutige Instrumentarium auf traditionelle Invaliditätsbilder ausgerichtet sei. Spezifische Massnahmen für arbeitswillige psychisch behinderte Menschen fehlten. Damit diese gar nicht erst ihren Arbeitsplatz verlören, gelte es, schnell zu reagieren und die Arbeitnehmer zu beraten, hiess es weiter.
Lücken bei der heutigen IV machte auch BSV-Vizedirektor Alard du Bois-Reymond aus. So würden oftmals Renten bezahlt, obschon Versicherte mit der richtigen - und vor allem rechtzeitigen - Unterstützung zumindest teilerwerbstätig sein könnten.
Um dies zu korrigieren, sollen laut BSV mit der 5. IV-Revision die Arbeitgebenden und die Behinderten enger und früher in den Eingliederungsprozess eingebunden werden. So bezahle die IV etwa künftig dem Arbeitgeber bei erfolgreich vermittelten Personen während maximal 180 Tagen einen Einarbeitungszuschuss.
Dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereit sind, Behinderte zu beschäftigen und zu integrieren, davon zeigte sich Markus Meier, Vizedirektor der Wirtschaftskammer Baselland überzeugt. Bei einer Umfrage im vergangenen Sommer habe rund ein Drittel der 750 antwortenden Unternehmen eine klare Bereitschaft signalisiert.
Die Betriebe wünschten sich aber in erster Linie eine fachliche Unterstützung, spezifische Schulung und ein Coaching der betreffenden Arbeitnehmenden.
(ap/bers)
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