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Unbestrittene Vorlage soll Gelspiele regeln

Dienstag, 14. Februar 2012, 16:11 Uhr

Der Gewinn aus Geldspielen soll vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Das betrifft namentlich Kultur, Soziales und Sport. Auch sollen die Kantone und der Bund das Volk vor den Gefahren des Geldspiels besser schützen. Der Vorschlag wird mehrheitlich unterstützt.

Bild Lottokugeln in einer Lotto-Maschine.
Der neue Verfassungsartikel soll auch den Gefahren von Geldspielen Rechnung tragen. keystone

In der Schweiz wird fleissig um Geld gespielt: Roulette, Blackjack, Zahlenlotto, Euromillions, Fussball- oder Pferdewetten. Aus dem Erlös solcher Spiele sind 2010 fast eine Milliarde Franken der öffentlichen Hand zugute gekommen. Es waren 545 Millionen für gemeinnützige Zwecke und rund 390 Millionen für die AHV. Die Vorlage will nun, dass der gesamte Erlös durch Geldspiele für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.

Zuvor wurde 2009 die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» eingereicht. Sie ist inzwischen zugunsten des Gegenentwurfs zurückgezogen worden. Dieser haben Bund, Kantone, das Initiativkomitee und weitere Akteure gemeinsam erarbeitet. Weil es um eine Verfassungsänderung geht, müssen nun Volk und Stände darüber abstimmen.

Kantone werden in die Pflicht genommen

Die Vorlage regelt den gesamten Geldspielbereich; hierzu gehören Spielbanken und alle weiteren Geldspiele, wie Sportwetten. Der Bund ist für die Geldspiel-Gesetzgebung und den Vollzug im Bereich der Spielbanken zuständig. Das betrifft konkret alle Geldspiele, die in einem Casino angeboten werden. Dazu gehören diverse Tischspiele, wie Roulette und Blackjack, aber auch Geldspielautomaten.

Für die Errichtung und den Betrieb einer Spielbank ist weiterhin eine Konzession des Bundes erforderlich. Einnahmen aus der Spielbankenabgabe kommen wie bisher der AHV und IV zu.

Erträge für Kultur, Soziales und Sport

Für den Vollzug im Bereich der übrigen Geldspiele, zum Beispiel Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele sind laut dem neuen Verfassungsartikel die Kantone zuständig. Sie bewilligen und beaufsichtigen diese. Das wird auch heute schon so praktiziert. Nun soll es auf Verfassungsstufe auch so festgehalten werden.

Zusätzlich bestimmt die Vorlage, dass die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen. Namentlich für Kultur, Soziales und Sport. Bisher war diese Regelung nur auf Gesetzesebene festgehalten.

Gefahren von Geldspielen ins Auge sehen

Der Verfassungsartikel verpflichtet den Bund und neu auch die Kantone, den Gefahren rund um Geldspiele Rechnung zu tragen. Solche Gefahren können zum Beispiel Spielsucht, Betrug, Beschaffungskriminalität oder Geldwäscherei sein. Die Bevölkerung soll davor angemessen geschützt werden.

Neu soll es ein gemeinsames Organ von Bund und Kantonen geben. Es hat zum Ziel, die Aufgaben von Bund und Kantonen aufeinander abzustimmen.

Mehrheitlich wird eine Annahme empfohlen

Bei der Erarbeitung des Gegenentwurfs haben Bund, Kantone, Initiativkomitee und weitere Akteure mitgearbeitet. Er ist somit das Ergebnis eines breiten Konsenses. Im Parlament blieb er denn auch praktisch unbestritten. Vereinzelt wurde gefordert, den Schutz vor der Spielsucht und den anderen Gefahren der Geldspiele noch stärker zu gewichten.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Verfassungsrevision anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 140 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 34 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen.

Gegner und Befürworter

Die wichtigsten Gegner: EVP

Die wichtigsten Befürworter: SVP, SP, CVP, FDP, Grüne, BDP, GLP, Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)

(drs/basn)

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M. Löhrer, St. Gallen
(cellosftv Mann)
Verfasst am: 18.2.2012 15:41

Weshalb Sport?

um die Sponsoren zu entlasten. Kleine... mehr

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