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Nationalrat lehnt «Maulkorb-Initiative» ab

Montag, 17. Dezember 2007, 22:59 Uhr, Aktualisiert 16:16 Uhr

Der Bundesrat soll in Abstimmungskämpfen nicht in das stille Kämmerlein verbannt werden. Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt und hat die so genannte «Maulkorb-Initiative» gegen den Willen der SVP klar zur Ablehnung empfohlen. Beide Räte setzen auf einen indirekten Gegenvorschlag, den sie bereits verabschiedet haben.

Bild des Bundeshauses in der Abenddämmerung: Vor dem Bundes haus steht ein Weihnachtsbaum.
Bundesrat und Verwaltung sollen weiterhin vor Urnengängen informieren dürfen. (parlament.ch)

Der Entscheid gegen die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» fiel mit 104 gegen 52 Stimmen. Die Opposition gegen die Initiative ging über weite Teile der Parteigrenzen hinweg. Sowohl die Fraktionen von FDP und CVP wie auch die linksgrüne Hälfte im Rat zeigten keinerlei Interesse, dem Begehren eine Chance zu geben.

Nur gerade Hans Fehr (SVP/ZH) und Luzi Stamm (SVP/AG) stellten sich - zusammen mit Gerhard Pfister (CVP/ZG) - hinter die Initiative und plädierten dafür, aus «Respekt vor der Demokratie» eine Ja-Parole zu dem Volksbegehren zu beschliessen.

Damit wollten sie den Bundesrat von seiner bisherigen Rolle als «politische Partei» in Abstimmungskämpfen entbinden und zu einer «freien Meinungsbildung und einer unverfälschten Stimmabgabe» beitragen.

Beide Räte setzen deshalb nun auf einen indirekten Gegenvorschlag, den sie in der vergangenen Herbstsession nach einem Vorschlag des damaligen FDP-Nationalrats und heutigen Neuenburger Ständerats Didier Burkhalter bereits verabschiedet haben.

Dieser sieht eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte vor und will darin den Bundesrat verpflichten, die Stimmberechtigten vor einem Urnengang kontinuierlich über die jeweiligen Vorlagen nach den Grundsätzen der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit zu informieren und die wichtigsten Positionen im Parlament darzulegen.

Eine Abstimmungsempfehlung, die von der Haltung des eidgenössischen Parlaments abweicht, bliebe jedoch untersagt.

(sda/stom)