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Couchepin eröffnet Abstimmungskampf
Nein zur «Maulkorb-Initiative»
Der Bundesrat empfiehlt den neuen Gesundheitsartikel und lehnt die so genannte «Maulkorb-Initiative» dezidiert ab. Bundespräsident Pascal Couchepin hat die Position der Regierung zu den beiden Vorlagen erläutert und sich hinter die Position des Parlaments gestellt.
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Ein Ja zur Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» würde dem Bundesrat faktisch ein Engagement bei Abstimmungskämpfen verbieten und damit eine «180-Grad-Wende» im Vergleich zur heutigen Situation einleiten, sagte Couchepin.
Dies sei weder aus der Sicht der Demokratie noch mit Blick auf das Recht der Stimmbürger auf eine möglichst umfassende Abstimmungsinformation wünschenswert.
Sollte die Volksinitiative angenommen werden, so drohe in Zukunft bei Urnengängen ein «Kampf der Lobbyisten» mit aggressiven Kampagnen von Parteien und Privaten, dem der Bundesrat nichts entgegensetzen dürfe.
Scheitert die Initiative jedoch, so soll ein indirekter Gegenvorschlag zum Tragen kommen, der von der Bundesversammlung bereits verabschiedet wurde. Er sieht vor, dass der Bundesrat in Abstimmungskämpfen nur noch die Meinung des Parlaments vertreten darf und «sachlich, transparent und verhältnismässig» über eine Vorlage informieren muss.
In den letzten rund 30 Jahren hatte sich die Regierung nur gerade zwei Mal gegen eine Abstimmungsempfehlung des Parlaments gestellt - 1979 bei der Parlamentsinitiative zur Einführung des Stimmrechtsalters 18 und 1996 bei der Revision des Arbeitsgesetzes.
Das Ja zum neuen Gesundheitsartikel in der Bundesverfassung, das im Kern vor allem mehr Einfluss der Krankenkassen bei der Spitalfinanzierung bringt, zeigt nach dem Urteil der Landesregierung in die richtige Richtung und kann einen Beitrag zu mehr Effizienz und Angemessenheit im Gesundheitswesen leisten.
Die Begeisterung für den neuen Artikel, der als Gegenvorschlag zur inzwischen zurückgezogenen SVP-Initiative «für tiefere Krankenkassenprämien» ausgearbeitet wurde, hält sich innerhalb des bundesrätlichen Regierungsgremiums jedoch in Grenzen.
Der neue Artikel sei zwar gut und schade grundsätzlich nicht, er sei aber auch nicht wirklich nötig, sagte Couchepin.
Widerstand gegen den neuen Verfassungsartikel haben bereits die kantonalen Sozial- und Gesundheitsdirektoren sowie eine breite Allianz von Ärzten und Konsumentenschützern angemeldet. Sie warnen bei einem Ja vor einem scharfen Diktat der Krankenkassen.
Die Stellungnahme des Bundesrats zur SVP-Initiative «für demokratische Einbürgerungen», die ebenfalls am 1. Juni zur Abstimmung gelangt, steht noch aus.
(sda/frua)
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