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Basler Regierung verteidigt Stellungnahme
Empfehlungen zu eidgenössischen Abstimmungen verboten
Den Unterlagen zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 26. November hat die Basler Regierung eine eigene Stellungnahme beigelegt. Laut der Bundeskanzlei ist dies laut dem Gesetz über die politischen Rechte nicht statthaft. Die SVP Basel erwägt eine Stimmrechtsbeschwerde.
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In ihrer Stellungnahme empfiehlt die Regierung die Annahme des Osthilfegesetzes. Die Unterstützung für die Kohäsionsmilliarde sei «gut gemeint, aber verboten», bestätigte Hansruedi Moser, Sprecher der Bundeskanzlei, Angaben der «Basler Zeitung».
Das Gesetz über die politischen Rechte verbietet es laut Moser den Kantonen, den Unterlagen des Bundes eigene Empfehlungen beizulegen. Konsequenzen hat die Stellungnahme der Basler Regierung indes keine. Eine Reaktion seitens des Bundes sei nicht vorgesehen, sagte Moser auf Anfrage.
Die Regierung habe sich ihren Schritt überlegt und sei der Meinung, dass eine solche Stellungnahme zulässig sei, sagte dagegen der Basler Staatsschreiber Robert Heuss. Information sei eine Regierungsaufgabe: Die Stimmberechtigten sollen wissen, was die Regierung denkt, und seien mündig genug, um danach selbst zu entscheiden.
Die Regierung gebe eine Empfehlung ab, wenn sie einer Meinung und die Vorlage aussergewöhnlich wichtig sei. Dies sei bei den bilateralen Verträgen der Fall gewesen und gelte darum auch jetzt. Heuss verwies zudem darauf, dass schon 2004 bei der Abstimmung über das Steuerpaket der Grosse Rat den Unterlagen eine elfseitige Broschüre samt Empfehlung beigelegt hatte.
Noch nicht erledigt ist die Angelegenheit dagegen für die Basler SVP. Deren Präsident, Jean Henri Dunant, spricht von «inakzeptabler Behördenpropaganda». Die SVP erwägt nun, eine Stimmrechtsbeschwerde noch vor dem Urnengang einzureichen. Das genaue Vorgehen soll in den nächsten Tagen geklärt werden, wie Dunant sagte.
(sda/hues)
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