Inhalt

Donnerstag, 20. August 2009, 11:19
Letzte Aktualisierung: Montag, 28. September 2009, 10:54

Aus für allgemeine Volksinitative

Die Allgemeine Volksinitiative wird aus der Verfassung gestrichen. 67,9 Prozent stimmen der Abschaffung des nie genutzten Volksrechts zu. Erst vor sechs Jahren hatten sich fast gleich viele für dessen Einführung ausgesprochen.

Mit der Allgemeinen Volksinitiative hätten 100'000 Stimmberechtigte die Einführung oder Aufhebung von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen verlangen können. Das Parlament hätte dann entscheiden können, ob das Anliegen in der Verfassung oder im Gesetz verwirklicht wird.

Die Umsetzung erwies sich jedoch als zu kompliziert. Die eidgenössischen Räte zeigten sich ausser Stande, eine praxistaugliche Ausführungsgesetzgebung auszuarbeiten. Auch für Initiativkomitees erwies es sich als unattraktiv, die Umsetzung eines Anliegens dem Parlament zu überlassen.

Das Parlament beschloss darum, auf die Einführung der Allgemeinen Volksinitiative zu verzichten. Ihm schloss sich am Sonntag das Stimmvolk an. In keinem Kanton machte sich eine Mehrheit für die Beibehaltung des Volksrechts stark. Am meisten Anhänger hatte die Allgemeine Initiative noch im Kanton Schaffhausen. Dort stimmten rund 42 Prozent gegen die Abschaffung.


Schlussresultat

Volksstimmen

Ja Nein
1'307'071 67.0 % 618'740 32.0 %

Standesstimmen

Ja Nein
23 0
Tabelle Resultate nach Kantonen und Bezirken

Artikel zur Abstimmung

Allgemeine Volksinitiative wird wieder begraben

Das Instrument der allgemeinen Volksinitiative wird wieder begraben. Volk und Stände haben mit deutlichem Mehr die Verfassungsänderung vom Februar 2003 wieder rückgängig gemacht. mehr

Allgemeine Initiative: Niemand trauert dem Volksrecht nach

In seltener Einigkeit begrüssen die Parteien den Verzicht auf die Einführung der Allgemeinen Volksinitiative. Das Instrument sei zu kompliziert und damit nicht anwendbar gewesen. Eine erneute Debatte zu den Volksrechten ist nicht in Aussicht. Auch der Bundesrat ist mit dem Resultat zufrieden. mehr